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Faktenblatt Lebenszykluskosten: Begriffsklärung und Einsatzmöglichkeiten bei öffentlichen Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen

Das Faktenblatt erklärt, welche Kostenbestandteile zu den Lebenszykluskosten zählen, welche Möglichkeiten für deren Berücksichtigung bei öffentlichen Beschaffungen existieren und in welchen Fällen die Berücksichtigung welcher Kostenbestandteile besonders sinnvoll ist. Die Beschaffungsverantwortliche können damit einschätzen, ob für ein konkretes Geschäft die Lebenszykluskosten betrachtet werden sollten und in welchem Umfang.

Nachhaltigkeitsbericht BBL

Das BBL informiert seine Stakeholder jährlich mit dem Nachhaltigkeitsbericht über sein Engagement, seine Leistungen und seine Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link. 

Beiträge Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung 2023

Am 2. Mai 2023 fand die dritte Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung. Der Fokus der Tagung lag auf dem Austausch zwischen Vergabestellen und Anbietenden.  Das revidierte Beschaffungsrecht legt für Gemeinden, Städte, Kantone und den Bund die Grundlage für eine Vergabekultur mit mehr Qualitätswettbewerb in Beschaffungsverfahren.  Wie bereit ist der Markt für eine neue, nachhaltige Vergabekultur? Wie gelingt es öffentlichen Vergabestellen, das vorteilhafteste Angebot zu beschaffen? 

Die Beiträge und Unterlagen sind unter folgendem Link verfügbar:

Empfehlung «erneuerbar heizen»

Diese Empfehlung beschreibt das optimale Vorgehen beim Ersatz einer Wärmeerzeugung mit fossilen Energieträgern bzw. einer Elektrodirektheizung durch ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien. Im Zentrum stehen die Impulsberatung «erneuerbar heizen» https://erneuerbarheizen.ch/impulsberatung und die Informationen des Programms «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz rund um den Heizungsersatz.

Leitfaden zu sozialen Nachhaltigkeitsstandards im Textilbereich für das öffentliche Beschaffungswesen

Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verpflichtet die Auftraggeberin öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen zu vergeben, die mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einhalten. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, kann die Auftraggeberin entspreche Nachweise verlangen. Labels, Standards und Zertifizierungen stellen wirksame Beweismittel dar. Sie verfügen jedoch nicht alle über die gleiche Glaubwürdigkeit und decken nicht alle Aspekte ab.

Der neue Leitfaden zu sozialen Nachhaltigkeitsstandards im Textilbereich für das öffentliche Beschaffungswesen und das dazugehörige Tool des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des International Trade Centre (ITC) liefern alle notwendigen Informationen, um die soziale Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung von Textilien zu stärken. Sie bieten eine detaillierte Bewertung von 23 Standards, die die textile Lieferkette abdecken, auf den 10 Kernübereinkommen der IAO basieren und einen unabhängigen Überprüfungsmechanismus erfordern. Der Leitfaden enthält ausserdem eine Anleitung, wie diese Standards in den Ausschreibungsprozess integriert werden können, sowie Informationen zu 25 weiteren Sozialstandards, die im Textilbereich tätig sind.

Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen

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  • Relevanzmatrix

    Die Relevanzmatrix soll Beschaffenden dabei helfen, die für ihr Beschaffungsprojekt relevanten ökologischen und sozialen Themen zu eruieren. Sie bietet eine Orientierungshilfe hinsichtlich 19 verschiedener Warengruppen und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. mehr zur Relevanzmatrix

    mehr zur Relevanzmatrix

  • Toolbox Agenda2030

    Die Toolbox Agenda 2030 stellt praktische Hilfe für Kantone, Gemeinden und Unternehmen bei der Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung bereit.

    zur Webseite

  • Labelinfo

    Eine Website auf der Nachhaltigkeits-Labels bewertet werden. Sie können vom User angezeigt und verglichen werden.

    zur Webseite

Passende Beiträge

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Ressourcen- und Umweltstandard für die Beschaffung der IKT-Infrastruktur P025

Die IKT-Weisung der Bundesverwaltung P025 definiert die ökologischen und sozialen Kriterien, die bei der Beschaffung von IKT-Geräten anzuwenden sind. Durch den Einbezug dieser Kriterien kann der Ressourcenverbrauch von Informatiksystemen - vor allem der Stromverbrauch und die damit verbundenen Kosten und Umweltbelastungen - vermindert werden.

Diese in den Anhängen A und B beschriebenen Kriterien müssen im Rahmen der Beschaffung von folgenden IKT-Gerätetypen angewendet werden:

  1. Desktop und Thin Clients

  2. Notebooks und Tablets

  3. Monitore

  4. Drucker und Multifunktionsgeräte

  5. UCC-Endgeräte (Headsets, USB-Speakers, IP Phones, Conferencing Room Systems)

Die Anforderungen sind so formuliert, dass sie in Ausschreibungen und späteren Abrufen direkt angewandt werden können. Weiter gelten sie auch bei Beschaffungen, bei welchen Dienstleistungen zur Lieferung von Geräten ausgeschrieben werden, diese Geräte aber erst im Rahmen von späteren Abrufen spezifiziert werden.

Die Weisung P025 ist weiter so formuliert, dass auch Beschaffungsverantwortliche von Kantonen und Gemeinden sowie von Privatunternehmen die Kriterien bei ihren Beschaffungen anwenden können, wobei die Bestimmungen den jeweiligen organisatorischen Gegebenheiten angepasst werden müss.

Rechtsgutachten – Vergleich der EU-Richtlinien mit dem neuen BöB und der neuen VöB hinsichtlich der Vorgaben und des Spielraums bezüglich nachhaltiger öffentlicher Beschaffung

Im Auftrag des BAFU zeigen Matthias Hauser und Réka Piskóty auf, ob und wie das wesentlich ausführlichere EU-Vergaberecht und die damit einhergehende Rechtsprechung eine Hilfestellung für die Auslegung und Anwendung des schweizerischen Vergaberechts bieten können.

Das revidierte Schweizer Beschaffungsrecht und die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU bzw. 2014/25/EU weisen in Bezug auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung viele Gemeinsamkeiten auf.

Das Rechtsgutachen wurde im April 2021 veröffentlicht.

Zusammenfassung - Vergleich der EU-Richtlinien mit dem neuen BöB und der neuen VöB hinsichtlich der Vorgaben und des Spielraums bezüglich nachhaltiger öffentlicher Beschaffung

Im Auftrag des BAFU zeigen Matthias Hauser und Réka Piskóty auf, ob und wie das wesentlich ausführlichere EU-Vergaberecht und die damit einhergehende Rechtsprechung eine Hilfestellung für die Auslegung und Anwendung des schweizerischen Vergaberechts bieten können.

Das revidierte Schweizer Beschaffungsrecht und die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU bzw. 2014/25/EU weisen in Bezug auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung viele Gemeinsamkeiten auf.

Dieser Link führt zur Zusammenfassung des Rechtsgutachtens. 

Das vollständige Rechtsgutachten im April 2021 publiziert ist hier ebenfalls erhältlich.