Das Faktenblatt "Neue Vergabekultur" steht nun in aktualisierter Form zur Verfügung. Es soll einen Beitrag zu einem gemeinsamen Verständnis der neuen Vergabekultur für die öffentlichen Auftraggeberinnen leisten: Ziel ist es, dass die Vergabestellen die Änderungen und Akzentuierungen des revidierten Rechts in ihre Ausschreibungspraxis übernehmen können.