Studie: Nachhaltige öffentliche Beschaffung - Aktuelle Praxis in Schweizer Städten und Entwicklungsmöglichkeiten
Studie im Auftrag der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren.
Studie im Auftrag der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren.
Im Auftrag des BAFU zeigen Matthias Hauser und Réka Piskóty auf, ob und wie das wesentlich ausführlichere EU-Vergaberecht und die damit einhergehende Rechtsprechung eine Hilfestellung für die Auslegung und Anwendung des schweizerischen Vergaberechts bieten können.
Das revidierte Schweizer Beschaffungsrecht und die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU bzw. 2014/25/EU weisen in Bezug auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung viele Gemeinsamkeiten auf.
Das Rechtsgutachen wurde im April 2021 veröffentlicht.
Im Auftrag des BAFU zeigen Matthias Hauser und Réka Piskóty auf, ob und wie das wesentlich ausführlichere EU-Vergaberecht und die damit einhergehende Rechtsprechung eine Hilfestellung für die Auslegung und Anwendung des schweizerischen Vergaberechts bieten können.
Das revidierte Schweizer Beschaffungsrecht und die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU bzw. 2014/25/EU weisen in Bezug auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung viele Gemeinsamkeiten auf.
Dieser Link führt zur Zusammenfassung des Rechtsgutachtens.
Das vollständige Rechtsgutachten im April 2021 publiziert ist hier ebenfalls erhältlich.
Dieser Leitfaden enthält eine Reihe von allgemeinen Empfehlungen, die sowohl der Gesetzgebung der verschiedenen Westschweizer Kantone als auch der Rechtsprechung und der Praxis Rechnung tragen. Im Zusammenhang mit dem Kriterium der Nachhaltigkeit sind die Anhänge Q5 und T5 besonders relevant. Mit dem Fragebogen in Anhang Q5 kann der Beitrag eines Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung erfasst werden. Mit der Benotungsmethode in Anhang T5 kann der Beitrag eines Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung bewertet werden.
Auftraggeberinnen des Bundes können verlangen, dass Anbieterinnen und Subunternehmerinnen die Einhaltung der Teilnahmebedingungen am öffentlichen Vergabeverfahren mittels einer Selbstdeklaration nachweisen. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) empfiehlt den Auftraggeberinnen, diesen Nachweis mittels dem Formular zur Selbstdeklaration zu verlangen. Dieses Formular deckt die Arbeitsschutzbestimmungen, die Arbeitsbedingungen, die Melde- und Bewilligungspflichten gemäss BGSA, die Lohngleichheit von Frau und Mann, das Umweltrecht und die Regeln zur Vermeidung von Korruption ab.
Fachveranstaltung Nachhaltige öffentliche Beschaffung der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren vom 17. September 2021: Beitrag von Marc Steiner, Bundesverwaltungsrichter, Abteilung II
Fachveranstaltung Nachhaltige öffentliche Beschaffung der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren vom 17. September 2021: Beitrag von Mark Starmanns, Senior Consultant, BSD Consulting
Online-Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung vom 30. März 2021: Beitrag von Paul Eggimann, Leiter der Fachgruppe Nachhaltiges Bauen KBOB (Video und Präsentation)
Online-Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung vom 30. März 2021: Beitrag von Valérie Berset Bircher, Botschafterin, Leiterin Internationale Arbeitsfragen, Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) (Video und Präsentation)
Online-Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung vom 30. März 2021: Beitrag von Anouk d'Hooghe, Leiterin Geschäftsstelle BKB (Video und Präsentation)
Online-Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung vom 30. März 2021: Beitrag von Ruth Freiermuth Knuchel, Leiterin Fachstelle ökologische öffentliche Beschaffung, BAFU (Video und Präsentation)
Online-Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung vom 30. März 2021: Beitrag von Anouk d'Hooghe, Leiterin Geschäftsstelle BKB, Valérie Berset Bircher, Botschafterin, Leiterin Internationale Arbeitsfragen, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Ruth Freiermuth Knuchel, Leiterin Fachstelle ökologische öffentliche Beschaffung BAFU, Paul Eggimann, Leiter der Fachgruppe Nachhaltiges Bauen KBOB (Video)